Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen schriftlich oder per Bestätigung auf der Webseite anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Mieter der Ferienwohnung (nachfolgend Mieter genannt), dem Wohnungseigentümer (nachfolgend Vermieter genannt) und der Cuxhavener Urlaubswelten GmbH (nachfolgend Vermittler genannt).
1. Tätigkeit des Vermittlers: Der Vermittler ist vom Vermieter bevollmächtigt, den Mietvertrag abzuschließen, ihn abzuwickeln und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2. Buchung:
Buchungen werden über die Webseite, per Telefon oder Mail geschlossen und vom Vermittler schriftlich bestätigt. Der Mietvertrag ist mit der Bestätigung wirksam zustande gekommen und muss nicht erneut vom Gast bestätigt werden. Eine zusätzliche schriftliche Reservierungsbestätigung durch den Gast entfällt.
3. Zahlung: Mit Abschluss der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Übernachtungspreises, aber mindestens EUR 60,00 fällig. Für den Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermittlers gilt eine Frist von sechzehn Kalendertagen gerechnet ab dem Datum der Reservierungsbestätigung. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht beim Vermittler ein, hat dieser das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei weiterem Verzug vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermittler behält sich vor, in diesen Fällen Schadenersatz geltend zu machen. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Anreisedatum auf das Konto des Vermittlers zu überweisen. Der Gästebeitrag (Kurtaxe) ist Bestandteil der Gesamtzahlung und daher zusammen mit der Restzahlung zu zahlen.
4. Stornierung / Kündigung des vermittelten Mietverhältnisses: Der Mieter ist auch dann verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wenn er seinen Aufenthalt nicht wahrnehmen kann. Es gelten die folgenden Bedingungen: Bei Absage bis zu 42 Tage vor Reiseantritt: 10% des Gesamtpreises, mindestens aber EUR 60,00, bei Absage ab dem 41. Tag vor Reiseantritt: 90% des Gesamtpreises.
Wenn die Ferienwohnung im gebuchten Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, erhält der Mieter nach Ablauf des kompletten Buchungszeitraums eine Gutschrift für die neu vermittelten Tage. Es wird klargestellt, dass die Stornogebühr von 10% (mindestens jedoch EUR 60,00) und auch die Abwicklungsgebühr (EUR 15,00 pro Buchung) nicht erstattet wird. Der Vermittler empfiehlt im Interesse des Mieters den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Unterlagen können im Bedarfsfall beim Vermittler angefordert werden.
5. Anreise- und Abreisezeiten: Die Ferienwohnung steht dem Mieter bei einer Anreise von Montag bis Samstag ab 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. An Sonn- und Feiertagen findet die Schlüsselübergabe bis 13.00 Uhr statt. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Ausnahmen können nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
6. Allgemeine Verpflichtungen: Für den Mieter und dessen Begleitpersonen gilt die im Appartement ausliegende Hausordnung. Der Mieter und dessen Begleitpersonen haben das Appartement und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Alle Inventargegenstände, die während des Aufenthalts beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Ebenso hat der Mieter für Sachbeschädigungen innerhalb der Wohnung aufzukommen. Alle Schäden sind umgehend an der Rezeption zu melden. Sofern der Mieter oder eine Begleitperson für die Regulierung von Schäden eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte, obliegt die Abwicklung allein dem Mieter bzw. dem Schädiger. Der Vermittler ist zur administrativen Mitwirkung (Ausfüllen von Schadensmeldungen etc.) bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls nicht verpflichtet.
7. Verlust des Wohnungs- / Briefkastenschlüssels: Die Ferien- und Dauerwohnanlage hat eine zentrale Schließanlage. Verliert der Mieter oder eine Begleitperson einen Schlüssel, dann hat der Mieter die Kosten für einen neuen Satz bestehend aus 4 Ersatzschlüsseln plus 1 Briefkastenschlüssel zu tragen weil der alte Schlüsselsatz nicht mehr verwendet werden kann. Der Vermittler und der Vermieter sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich der Schlüssel und Einbaukosten zu verlangen.
8. Haftung: Weder der Vermittler noch der Vermieter übernehmen eine Haftung
a) bei Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen die vom Mieter eingebracht wurden.
b) Bei Diebstahl und Sachbeschädigung von bzw. an Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Fahrrädern, u.ä. des Mieters, auch wenn diese auf dem vorgesehenen Parkplatz abgestellt sind.
Die Haftung des Vermittlers oder des Vermieters bleibt bestehen, sofern Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers oder Vermieters beruhen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Vermittler oder der Vermieter nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften und/oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers der Wohnung beruht.
9. Freizeiteinrichtungen: Sollten die Freizeiteinrichtungen (Hallenbad, Saunen, Fitness-Einrichtungen, usw.) oder sonstige technische Einrichtungen, wie z.B. Kommunikationseinrichtungen geschlossen oder nicht benutzbar sein, berechtigt dies den Mieter nicht zu Minderungen des vereinbarten Übernachtungspreises. Dies gilt sowohl für betriebstechnische Gründe (z.B. notwendige Reinigung oder Reparaturen) wie auch bei einer vorübergehenden Schließung während einer Pandemie. Darüber hinaus gilt dies auch, wenn Leistungen eines Fremdanbieters (z.B. W-Lan, Strandkorb) nicht nutzbar sind, da den Vermittler kein Verschulden trifft.
10. Sonstiges: Der Gästebeitrag (Kurtaxe) der Stadt Cuxhaven (ganzjährig verpflichtend für alle Gäste) wird mit der Buchungsbestätigung vorab fällig. In den Wintermonaten kann es durch Renovierungsarbeiten in anderen Wohnungen oder innerhalb der Wohnanlagen zu Beeinträchtigungen kommen. Der Vermittler hat keinen Einfluss auf die Beauftragung von Handwerkern durch die einzelnen Eigentümer und den Ablauf der Arbeiten.
11. Streitschlichtung: Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Salvatorische Klausel: Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen und -bestimmungen sowie gesetzlicher Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Stand: Januar 2022