für die befristete Nutzung von Ferienwohnungen
Stand: 01.01.2021
01. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Eigentum von Mein Föhr Urlaub - Steffen Weigelt, Bi de Süd 15, 25938 Nieblum (im folgenden MFU). MFU tritt im Auftrag des Wohnungseigentümers auf und ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.
02. Vertrag
Der Vertrag über die Nutzung der Ferienwohnung zwischen dem Wohnungseigentümer, vertreten durch MFU, und dem Mieter tritt mit Eingang des vom Mieter unterzeichneten Mietvertrags, innerhalb der Annahmefrist, oder mit Eingang der Online-Buchung per Internet bei MFU in Kraft.
03. Preise
Die im Mietvertrag genannten Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Die von MFU geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Mietvertrags. MFU behält sich Änderungen nach Vertragsabschluß vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, ist der Mieter berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten.
Kurabgabe ist nach ortsüblichen Tarifen vor Ort in bar zu entrichten.
04. Änderungen
Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen, wenn und soweit möglich durchgeführt, so wird von MFU ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 € erhoben. Führen diese Änderungen zu keinem neuen Vertrag, erhebt MFU in jedem Fall die aus Ziffer 08. ersichtlichen Rücktrittskosten, bezogen auf den ursprünglichen Mietvertrag.
MFU ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. MFU wird den Mieter von den Leistungsänderungen unverzüglich unterrichten und alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
05. Zahlung
Nach Zustandekommen des Mietvertrags erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung / Rechnung. Mit der Buchungsbestätigung werden 20 % des Gesamtmietpreises fällig. Dieser Betrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag in Höhe von 80 % des Gesamtpreises ist bis spätestens drei Wochen vor Mietbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu überweisen.
Bei Buchungen innerhalb der drei-Wochen-Frist wird der Gesamtpreis sofort fällig.
Bei kurzfristiger Buchung (bis 14 Tage vor Anreise) ist der Gesamtpreis bei Anreise in bar zu zahlen.
Gehen der Anzahlungsbetrag, die Restzahlung bzw. der Gesamtpreis nicht fristgerecht ein und wird nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung der offenen Beträge vom Mieter geleistet, ist MFU berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt MFU die aus Ziffer 08. ersichtlichen Rücktrittskosten.
06. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich schriftlich an MFU weitergeleitet werden. Sollte ein Mangel in einer angemessenen Frist nicht behoben worden sein, sind entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gegenüber MFU geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die Frist beginnt am Tag der Abreise. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
07. Ersatzmieter
Bis zum Beginn des Mietverhältnisses kann jeder Mieter den Vertrag an einen Dritten abtreten, die Abtretung ist MFU vor Mietbeginn mitzuteilen. MFU kann dem Wechsel der Mieter widersprechen, wenn wichtige Gründe die Vermietung an den Dritten für MFU unzumutbar machen.
08. Rücktritt
Bei Stornierung des Mietvertrags wird ein Stornobearbeitungsentgelt in Höhe von € 25,- pro Buchung fällig. Der Mieter ist bei Buchungsrücktritt auch verpflichtet, einen Teil der Miete als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung können Sie der nachfolgenden
Tabelle entnehmen.
Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow:
- bis zum 45. Tag vor Anreise 20 %zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 30. Tag vor Anreise 40 %zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 22. Tag vor Anreise 60 %zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 7. Tag vor Anreise 80 %zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 1. Tag vor Anreise 90 %zzgl. 30 EUR Gebühr
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 100 %.zzgl. 30 EUR Gebühr
Bei einer Stornierung am Anreisetag, bzw. bei einer Nichtanreise und bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes: 100% des Vertragspreises.
Die Entschädigung entfällt nur, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter erfolgen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
09. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen haben in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, hierunter fällt auch ausdrücklich der Schriftverkehr über die letzte bekannte E-Mail-Adresse des jeweiligen Vertragspartners.
10. Haftung
Die Haftung von MFU für vom Mieter eingebrachte Sachen ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen und beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
11. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann MFU vom Mietvertrag zurücktreten.
12. Daten
MFU ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten seiner Mieter an die Wohnungseigentümer weiterzuleiten.
13. Betreten der Wohnung
Dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten ist es gestattet, bei Gefahr oder zur Schadensminderung und -vermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeit die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu betreten.
14. Zustand und Pflege der Wohnung
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen (einschließlich Kinder und Kleinkinder) belegt werden, als bei Buchungen bestätigt wurde. Ein Teil der Wohnungen sind als Allergiker geeignet ausgewiesen. Deshalb dürfen Haustiere grundsätzlich nur auf Anfrage mitgebracht werden, da diese nicht in allen Wohnungen erlaubt sind. Ebenfalls ist zu beachten, dass ein Teil der Wohnungen als Nichtraucherwohnungen ausgewiesen sind. Dieses ist auf jeden Fall zu beachten, da sonst entsprechende Reinigungskosten (Vorhänge, Polster usw.) auf die Mieter zukommen können. Bei etwaigen Beanstandungen ist unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten Hinweise zu geben.
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch eine von MFU beauftragte Reinigungsfirma ausgeführt. Arbeiten wie Abwaschen und Entsorgung von Müll in den dafür vorgesehenen Behältern, sind vom Mieter selbst zu erledigen. Bei Verlust der übergebenen Schlüssel der Ferienwohnung hat der Mieter eine Pauschale in Höhe von 50,00 € je Schlüssel an MFU zu entrichten.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist während der Mietdauer für Ausstattung und Zubehör verantwortlich.
Der Mieter verpflichtet sich, seinen Pkw auf den für die Wohnung / das Haus vorgesehenen Stellplatz abzustellen. Die Benutzung der Kfz-Stellplätze erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer/Vermieter haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinesfalls übernimmt er die Haftung für Beschädigung durch Dritte.
15. An- und Abreise
Die Wohnung steht dem Mieter am Ankunftstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte der Mieter bereits vor 16:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr auf die Insel anreisen, kontaktiert dieser bitte die Agentur "Mein Föhr Urlaub" unter Tel.: 04681-746748.
Die Schlüssel und Unterlagen zu Ihrem Ferienobjekt liegen zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr im Büro der Agentur "Mein Föhr Urlaub", Bi de Süd 15 in Nieblum auf Föhr zur Abholung durch den Mieter bereit. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters findet die Begrüßung und Schlüsselübergabe nach vorheriger Absprache direkt nach Ankunft
der Fähre am Ferienobjekt statt.
Am Abreisetag muss das Ferienobjekt bis spätestens 10:00 Uhr vom Mieter geräumt sein, sowie besenrein und abgeschlossen hinterlassen werden. Die Schlüssel sind im Anschluss direkt in der Agentur "Mein Föhr Urlaub", Bi de Süd 15 in Nieblum auf Föhr abzugeben, oder im Briefkasten am weißen Schaukasten beim Gästehaus Rothtraut, Badestraße 110 in Wyk auf Föhr einzuwerfen.
Ihren PKW melden Sie bitte für die Hin- und Rückfahrt rechtzeitig bei der Wyker Dampfschiffs- Reederei (Telefon 04667-94030, Telefax 04681-80116) an. Sie können auch unter www.faehre.de PKW Reservierungen vornehmen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Niebüll.
17. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Mietverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen MFU zur Anfechtung von Verträgen.
Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Urlaub auf der Nordseeinsel Föhr.
Mein Föhr Urlaub – Steffen Weigelt